Vorstand

 Der Vorstand stellt sich vor

 

Der Vorstand des Schützenvereins Aschen e.V. wird durch die Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Darüber hinaus gibt es noch die Ehrenvorstandsmitglieder, die aufgrund besonderer Verdienste durch langjährigen, uneigennützigen Einsatz im Verein zu Ehrenvorstandsmitgliedern auf Lebenszeit ernannt wurden. Insgesamt zählt der Vorstand derzeit 32 Mitglieder zzgl./incl. des jeweils amtierenden Schützenkönigs. Diese sind im Einzelnen:

im geschäftsführenden Vorstand:
Georg Conrad (1. Vorsitzender), Andrea Schneider (2. Vorsitzende), Felix Siebert (3. Vorsitzender), Heiko Thies (1. Schriftführer), Benjamin Börger (Schatzmeister) und Lutz Lammert (Vereinssportleiter);


im erweiterten Vorstand:
Oliver Lautenbach (stellv. Schatzmeister), Lutz Meyer zu Drewer (Oberst), Sina Unger (stellv. Schriftführerin/Pressewartin), Marcel Pflughaupt (Kassierer Schießkasse), Thomas Lammert (stellv. Kassierer Schießkasse), Rolf Kormeier (stellv. Vereins- u. Jugendsportleiter), Thomas Tappmeyer (Chronist), Ulrich Priem (Öffentlichkeitsarbeit/Internet), Ralf Bischof (Beisitzer), Miriam Pieper (Vorsitzende Spielmannszug), Astrid Ehebrecht-Zumsande (Beisitzerin), Anja Thies (Beisitzerin), Ralph Schulz (Beisitzer), Ralf Dieckmann (Beisitzer), Anke Siebe (Beisitzerin), Uwe Pfütze (Beisitzer);

 

am 27.01.2024 für 2 Jahre gewählt:

Zum Kassenprüfer der Hauptkasse:    Tobias Baumgarten

Zum Kassenprüfer der Schießkasse:   Florian Betzold


im Ehrenvorstand:
Hans-Werner Dechant (Ehrenpräsident), Walter Dieckmann (Ehrensportleiter), Siegfried Schulz, Erwin Weiß und Franz Riemer sowie unser amtierende König;

 

Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder, insbesondere des geschäftsführenden Vorstandes:

 

Der Präsident vertritt den Verein in allen Belangen

  • gerichtlich und außergerichtlich
  • und ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB
  • er leitet die Versammlungen
  • genehmigte Protokolle sowie wichtige und verbindliche Schriftstücke sind von ihm gemeinsam mit dem Schriftführer zu unterzeichnen
  • dringende Ausgaben können von ihm außerhalb der Mitgliederversammlung genehmigt werden.

Die Vize - Präsidentin

  • vertritt den Präsidenten
  • leitet das Kinderschützenfest und den Schützengemütlichen
  • zuständig für die Verwaltung aller Ehrungen. Seien es nun besondere Geburtstage, Hochzeitstage oder die langjährige Mitgliedschaft in unserem Verein.

Der Schriftführer ist für den

  • gesamten Schriftwechsel verantwortlich und
  • kann unverbindliche Mitteilungen allein unterzeichnen
  • er führt in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen das Protokoll
  • ebenfalls wird die Mitgliederkartei von ihm geführt.

Der Pressewart/ stellv. Schriftführer ist für die

  • Presseberichte zuständig. Hier hat der Schriftführer mitwirkende Funktion.

Der Schatzmeister verwaltet

  • die Finanzen des Vereins und ist für die
  • ordentliche Abwicklung der Geldangelegenheiten verantwortlich.
  • zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung des Beitragswesens und der Eintrittsgelder bei Festveranstaltungen
  • Bank-Überweisungen und
  • Bank-Abhebungen können von ihm und dem 1. Vorsitzenden vorgenommen werden.

Für die Überprüfung der Vereinskasse werden von der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer für jeweils 2 Jahre gewählt, und zwar so, dass jährlich nur einer der beiden Prüfer wechselt. Sie haben am Ende des Geschäftsjahres eine Überprüfung der Kasse und der Kassenbücher vorzunehmen und der Jahreshauptversammlung zu berichten. Auf Anfrage hat der Schatzmeister dem Vorstand über die Kassenlage zu berichten.

Der Vereinssportleiter ist für die

  • schießsportlichen Belange verantwortlich
  • ihm obliegt die Wahrnehmung aller schießsportlichen Interessen des Vereins
  • sowie die Leitung schießsportlicher Veranstaltungen ob intern oder öffentlich.
  • er hat die Jahreshauptversammlung über die schießsportlichen Ergebnisse des vergangenen Jahres zu berichten und in Absprache mit den Sportleitern der einzelnen Gruppen die Wettkämpfe für das folgende Jahr festzulegen
  • der Vereinssportleiter kann Aufgaben und Verantwortung auf die Sportleiter der einzelnen Gruppen übertragen
  • Richtlinien für die schießsportlichen Veranstaltungen sind die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes
  • die Beschlüsse der Kreissportleitertagungen und
  • die durch die Mitgliederversammlungen genehmigten Ausschreibungen.

Der geschäftsführende Vorstand trifft sich in einem 4 bis 6 Wochen-Rhythmus zur Besprechung anstehender Aufgaben. Jeweils im Frühjahr und Herbst wird eine Vorstandsversammlung einberufen, um wichtige Entscheidungen zu fällen und eine generelle weitere Marschroute festzulegen. In den quartalsmäßig einberufenen Schützenversammlungen berichtet der geschäftsführende Vorstand den Vereinsmitgliedern von seiner Arbeit und bittet in der Diskussion und Abstimmung um Zustimmung oder Anregung für seine weitere Arbeit.

 

gez. Georg Conrad
(1. Vorsitzender)

 

H. Thies
(Schriftführer)